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Hinweise zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung

Mit der Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen am 01.07.2007 (JAR-FCL 3) kam es erneut zu Veränderungen auch bei den flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen.

So sollten nun folgende Dokumente und Bescheinigungen zu jeder Untersuchung beigebracht und vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Kinderausweis

  • Fluglizenz, evtl. andere Flugberechtigungen

  • aktuelles Flugbuch ( falls vorhanden)

  • letztes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ( bei Wechsel des Fliegerarztes), evtl. medizinische Vorbefunde (z.B. EKG, Blutbild, usw.) vom vorherigen Fliegerarzt

  • Kontaktlinsenträger zur Untersuchung bitte Ersatzbrille aufsetzen und Kontaktlinsen mitbringen

  • Brillenpass und evtl. Kontaktlinsenpass

Gegebenenfalls muss eine augenfachärztliche Untersuchung z.B. bei Sehschwäche, stärkerer Veränderung der Brillenstärke, Augenerkrankungen oder Augenoperationen (seit der letzten Tauglichkeitsuntersuchung) durchgeführt werden.

Ähnliches gilt bei einigen Erkrankungen im HNO-ärztlichen und Herz-Kreislauf Bereich.
 


Fragen Sie bitte vorher bei uns telefonisch nach, ob diesbezüglich Notwendigkeiten bestehen (Kostenersparnis).

Außerdem sind für diese fachärztlichen Pilotenuntersuchungen nur bestimmte Augen-, HNO-Ärzte und Kardiologen zugelassen bzw. berechtigt.

zugelassene Augenärzte:

Herr und Frau Dr. med. Huhle
Lockwitzer Str.1 
01219 Dresden
(03 51) 4 79 33 30
Frau Dr. med. Eckardt
Hoyerswerdaer Str. 27
01936 Königsbrück
(03 57 95) 4 25 32

DM Ralph Seidel
Zamenhofstr.25
01257 Dresden

(0351) 2031298



HNO:                                                                                        Kardiologe:
 

Dr. med. Dickopf
Bahnhofstr.15
01445 Radebeul

(03 51) 4 66 88 11

Dr. med. E. Meisel
August-Bebel-Str.10
01219 Dresden

(0351) 4668811


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