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Hinweise zur fliegerärztlichen
Tauglichkeitsuntersuchung
Mit der Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen am 01.07.2007 (JAR-FCL
3) kam es erneut zu Veränderungen auch bei den flugmedizinischen
Tauglichkeitsuntersuchungen.
So sollten nun folgende Dokumente und Bescheinigungen zu jeder
Untersuchung beigebracht und vorgelegt werden:
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Personalausweis / Kinderausweis
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Fluglizenz, evtl. andere Flugberechtigungen
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aktuelles Flugbuch ( falls vorhanden)
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letztes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (
bei Wechsel des Fliegerarztes), evtl. medizinische Vorbefunde
(z.B. EKG, Blutbild, usw.) vom vorherigen Fliegerarzt
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Kontaktlinsenträger zur Untersuchung bitte
Ersatzbrille aufsetzen und Kontaktlinsen mitbringen
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Brillenpass und evtl. Kontaktlinsenpass
Gegebenenfalls muss eine augenfachärztliche
Untersuchung z.B. bei Sehschwäche, stärkerer Veränderung der
Brillenstärke, Augenerkrankungen oder Augenoperationen (seit der
letzten Tauglichkeitsuntersuchung) durchgeführt werden.
Ähnliches gilt bei einigen Erkrankungen im HNO-ärztlichen und
Herz-Kreislauf Bereich.
Fragen Sie bitte vorher bei uns telefonisch nach, ob
diesbezüglich Notwendigkeiten bestehen (Kostenersparnis).
Außerdem sind für diese fachärztlichen
Pilotenuntersuchungen nur bestimmte Augen-, HNO-Ärzte und
Kardiologen zugelassen bzw. berechtigt.
zugelassene Augenärzte:
Herr und Frau Dr. med. Huhle
Lockwitzer Str.1
01219 Dresden
(03 51) 4 79 33 30 |
Frau Dr. med. Eckardt
Hoyerswerdaer Str. 27
01936 Königsbrück
(03 57 95) 4 25 32 |
DM
Ralph Seidel
Zamenhofstr.25
01257 Dresden
(0351) 2031298 |
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